Urheberrechtszahlungen an Kreative
Die VG Bild-Kunst nimmt als Verwertungsgesellschaft die Urheberrechte im visuellen Bereich wahr, die Kreative aus praktischen oder gesetzlichen Gründen nicht selbst wahrnehmen können. Die Mitgliedschaft ist kostenlos und bringt die Berechtigung zur Beteiligung an den Ausschüttungen für pauschale Urheberrechtsabgaben.
Auf der Webseite der VG Bild-Kunst gibt es dazu umfangreiche Infos und Erläuterungen der Arbeitsbereiche, die an der Ausschüttungen der VG Bild-Kunst beteiligt werden.
Diese Ausschüttungen umfassen auch Arbeiten im Bereich Comic, zum Beispiel durch die folgende Regelung:
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Meldung von Einzelbildern
Einzelbilder von Werken der Bildenden Kunst, Fotografie, Illustration, Design, Comicbilder, Logos, Infografiken, die im Vorjahr in deutschsprachigen Zeitungen/Zeitschriften (Print und Online), auf deutschen Webseiten oder im deutschen Fernsehen verwendet wurden.
Meldung Buch
Abbildungen von Werken der Bildenden Kunst, Fotografie, Illustration, Design, Comicbilder, Logos, Infografiken, die in Büchern (Print) erschienen sind, sowie ganze Bücher.
Berücksichtigt werden Abbildungen und Bücher in ihrem Erscheinungsjahr sowie je nach Regelung bis zu 4 Vorjahren - bitte Infos dazu checken.
Berücksichtigt werden Abbildungen und Bücher in ihrem Erscheinungsjahr sowie je nach Regelung bis zu 4 Vorjahren - bitte Infos dazu checken.
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Anmeldung und Meldeverfahren
Um berücksichtigt zu werden, ist es wichtig, jährlich eine Meldung zu schicken. Meldeschluss für 2023 ist der 30. Juni 2024.
Dazu ist es notwendig Mitglied bei der VG Bild-Kunst zu sein. Wer noch kein Mitglied ist, kann dazu einen Antrag mit Arbeitsnachweisen stellen. Danach bekommt man einen Zugang zum digitalen Meldeportal. Dort kann man jährlich seine Werke melden. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei.
Die wichtigsten Infos und Links dazu:
- VG Bildkunst - Wie werde ich Mitglied
- VG Bildkunst - Meldeverfahren Übersicht
- Empfehlung der VG Bildkunst für neue Mitglieder: "Die wichtigsten Regeln in Kürze: Meldeschluss ist jeweils der 30.6. des Folgejahrs, für 2023 ist es der 30. Juni 2024. Reichen Sie Ihre Meldungen frühzeitig ein. Nutzen Sie wenn möglich das elektronische Meldeportal."
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