Dienstag, 20. Dezember 2022

Hilfsangebote für freie Künstler*Innen und Kulturschaffende


Die aktuelle Krisensituation und die steigenden Energiepreise treffen freie Künstler*innen und Kulturschaffende. Um in der schwierigen Situation zu unterstützen gibt es hier Infos zu Hilfsangeboten und Informationsseiten:

*

Leistungen der Grundsicherung - Webseite Arbeitsagentur
Die Arbeitsagentur informiert auf deren Webseite: "Wir lassen Sie mit Ihren finanziellen Sorgen in der Corona-Krise nicht allein. Egal, ob Sie Solo-Selbständige/r oder Künstler/in sind, oder in Kurzarbeit: Die Jobcenter unterstützen Sie dabei, Ihren Lebensunterhalt zu sichern – mit handfester Hilfe in Form von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (auch genannt: Arbeitslosengeld II)."


Ob Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung besteht kann dort in einem ersten, unkomplizierten Schritt mithilfe eines digitalen Assistenten eingeschätzt werden, der im Dialog mehrere Eckdaten abfragt, zum Beispiel: "Haben Sie Schwierigkeiten Ihre laufenden Kosten zu bezahlen? (insbesondere Miete, Essen, andere notwendige private Kosten)"
 
*

Leistungen der Grundsicherung - Infoseite Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler

Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler hat ergänzend dazu eine Infoseite mit Erläuterungen zur Grundsicherung zusammengestellt, und erklärt dort: 

"Auch selbstständige Künstler*innen, deren Einkünfte zur Sicherung des Existenzminimums nicht ausreichen, können Unterstützungsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie der Unterkunft beantragen."

*

Unterstützung bei hohen Heizkosten -Verbraucherzentrale 
Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen haben. Die Verbraucherzentrale erklärt in einer aktuellen Meldung, worauf man achten sollte, und erläutert welche Hilfen möglich sind - und welche Fristen dabei zu beachten sind (z.B. muss der Antrag schnell gestellt werden: in dem Monat, in dem die Rechnung fällig ist)


*

Künstlersozialkasse - Sonderregelung 2022
Für Künstler, die bei der Künstlersozialkasse versichert sind, gilt für 2022 weiterhin eine erhöhte Zuverdienstgrenze: "Auch im laufenden Jahr dürfen Künstlerinnen und Künstler bis zu 1.300 Euro im Monat aus nicht künstlerischer oder nicht publizistischer selbständiger Tätigkeit nebenbei dazuverdienen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren."

Künstlersozialkasse - Sonderregelung 2023
Die Zuverdienstgrenze für KSK-Mitglieder aus nicht-künstlerischer selbstständiger Tätigkeit soll ab dem 1. Januar 2023 wieder gesenkt werden, und zwar auf 520 Euro monatlich. Dafür soll aber bei Überschreiten der Grenze der Krankenversicherungsschutz über die KSK erhalten bleiben, wenn die künstlerische Tätigkeit überwiegt.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen